Technik: Steuergeräte

27. Februar 2019

Steuergeräte – die Neuregelung des technischen Reglements der VLN-Ausschreibung 2019 (Artikel 2.2) lehnt die ILN ab. Dort steht „Der Zugang zum Steuergerät incl. dessen Datensätze muss der VLN Technik zu jeder Zeit ermöglicht werden. Dies beinhaltet das Auslesen des kompletten Datenstandes über eine Schnittstelle (z.B. OBD), sowie auch das Öffnen des Steuergerätes, um ein Auslesen der Daten aktivieren zu können. Es darf kein Ausleseschutz aktiviert sein. Der Steuergeräte-Datenstand bzw. das komplette Steuergerät sowie dessen Verkabelung kann jederzeit von einem Technischen Kommissar, mit Unterstützung eines vom DMSB anerkannten Instituts (z.B. Automobiles Prüfzentrum-NRW) auf seine Übereinstimmung mit dem Reglement untersucht werden. Die vom Bewerber / Fahrer / Teilnehmer eingesetzte Software darf im ID-Bereich keine Manipulation enthalten, d.h. Softwarestand / Hardware-Nummern, evtl. Fahrgestellnummern, dürfen nicht deaktiviert oder verändert werden.“